Anhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin

05.05.2017 20:49

Am 05. Mai nahmen viele Vereinsvertreter an der 6. Sitzung des Ausschusses für Sport von 10.30 Uhr-13.15 Uhr im Abgeordnetenhaus Berlin teil. Behandelt wurden u.a. die Themen Umweltschutz am Müggelsee sowie Wassersportliche Genehmigungen für Steganlagen. Die 106 Mitgliedsvereine vom Berliner Segler-Verband wurden durch den Vorsitzenden, Herrn Winfried Wolf vertreten.

Rede und Antwort von der Senatsverwaltung gaben Herr Staatssekretär Christian Gaebler für die Abteilung Inneres und Sport und Herr Staatssekretär Stefan Tidow für Umwelt- und Klimaschutz. Zur Erklärung spezieller Punkte gab Frau Ellen Küchenmeister, Leiterin der Gruppe Naturschutz und Landschaftspflege, explizite Auskünfte und beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder und Antragsteller. Die ursprünglich bereits im letzten Jahr vorgelegte „Müggelsee-Verordnung“ ist mehrmals aufgrund der Einwände der Sportverbände überarbeitet worden. In unserer Jahreshauptversammlung wurde von Herrn Winfried Wolf zu diesem Thema ausführlich informiert. Ergänzend zu der Verordnung wird noch eine Vereinbarung mit den Wassersportverbänden unterzeichnet werden. Diese soll Klarstellungen, und Regelungen enthalten, die den speziellen Besonderheiten einzelner Wassersportarten Rechnung tragen. Zu dieser Vereinbarung erfolgen noch weitere Beratungsgespräche in der Wassersportkommission im LSB, da besonders die anliegenden Vereine noch erhebliche Risiken für die Ausübung ihres Sports sehen.

Das Thema „Einschränkung der Genehmigung von Steganlagen“ stößt zwar bei den anwesenden Senatsvertretern auf Unverständnis, wird aber an den Bezirk (Spandau) zurück überwiesen. Der Vorsitzende vom Spandauer Yacht-Club, Herr Lucht, hatte zuvor als unmittelbar Betroffener einen Antrag auf Anhörung im Parlament zum Thema Restriktionen bei der Erteilung von Genehmigungen für Steganlagen gestellt und die bekannten Argumente, die gegen die vom Bezirk Spandau geplanten Auflagen sprechen, vorgetragen. Die Senatsverwaltung ist keine Aufsichtsbehörde gegenüber den Bezirken. Ein Bezirksstadtrat kann und muss Weisungen gegenüber seinen Mitarbeitern erteilen. Die Regelung von Steganlagen ist  Aufgabe der Bezirke. Eine Einflussnahme der Senatsverwaltung ist dementsprechend zunächst ausgeschlossen.

Die Sitzung wurde protokolliert. Weitere Informationen zu der Sitzung, mit den gestellten Anträgen erhalten Sie unter Vorgang 0023 in folgendem Link.

 

 

 

 

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