Update: Corona IV

26.03.2020 20:49

Liebe Vorsitzende, liebe Vereinsmitglieder,

vor einer Woche hatten wir in unserem Rundschreiben Corona III auf die verschärfte Corona-Lage hingewiesen.

Jeder Einzelne ist von einer Situation betroffen, die leider auch immer wieder zu Unfrieden bzw. Unverständnis in den Vereinen führt.

Unverändert fragen Sportler in unserer Geschäftsstelle nach der aktuellen Rechtslage und verweisen auch auf Veröffentlichungen von Rechtsanwälten, die zu einem großen Teil aus anderen Bundesländern stammen. Wir verstehen, das sich viele nach der langen Winterzeit nach einigen erholsamen Stunden auf dem Wasser sehnen. Jegliches Verständnis fehlt uns aber für die „Kameraden“, die sich vom BSV Unterstützung im Kampf gegen den eigenen Vorstand erhoffen, um doch noch irgendwie in ihrem Verein den Segelsport ausüben zu können.

Wir haben dennoch die gestellten Anfragen erneut zum Anlass genommen und uns an unseren unmittelbaren Ansprechpartner, den LSB, gewendet und Ihre Wünsche und Anliegen weitergegeben.

Anfrage an den den Direktor LSB

„Sehr geehrter Herr Teuffel,

unverändert sind die Segler und vermutlich auch weitere Wassersportler uneins, ob eine Einstellung des Sportbetriebs in den Sportanlage gleichbedeutend mit einem Verbot des individuellen Segeln auf unseren Berliner Gewässern ist.
Hinzu kommt, dass zwei Stadtbezirke (Treptow/Köpenick und Reinickendorf/Tegel) zusätzliche Verschärfungen angeordnet haben, indem sie ihren Vereinen auferlegt haben, die Sportanlagen „zu sperren“.

Zur Vereinfachung erlauben wir uns diese dem Schreiben beizufügen.

Zu guter Letzt hat auch noch die Bundeskanzlerin in den Abendnachrichten vom 23.03.2020 betont, dass sie den Individualsport unverändert als wichtiges Instrument zur Stärkung der Gesundheit sieht woraus viele Segler nun ableiten, unter Beachtung der Auflagen ihren Sport ausüben zu dürfen.

Die allermeisten Segelvereine haben ihr Clubhaus und ihre Sanitäranlagen für die Benutzung gesperrt und Überholungsarbeiten an den Schiffen, soweit diese noch an Land stehen, untersagt.

Die Wassersportler, deren Schiffe im Wasser liegen, möchten nun, so wie die Jogger oder Fahrradfahrer, Sport treiben und mit ihrem im Wasser liegenden Schiff mit der in häuslicher Gemeinschaft wohnenden Familie oder maximal zu zweit gerne segeln gehen. Dazu müssen sie in der Regel einige Meter auf dem Steg, den man der „Anlage“ zurechnen könnte, zurücklegen.

Unsere Fragen lauten:

1) Ist individuelles Segeln auf den Berliner Gewässern unter Beachtung der geltenden Regeln (nicht mehr als zwei  „fremde“ Sportler oder mit der Familie) gestattet?

2) Wenn ja, gilt das auch für die Bezirke Reinickendorf/Tegel und Treptow / Köpenick?

3) Darf ein Trainer auf einem Motorboot einen einzelnen Segler trainieren unter Aussparung der Sportanlage (außer durchqueren der Anlage)?

Es gibt mitlerweile von mehreren Rechtsanwälten Statements, die eindeutig das individuelle Segeln als nicht verboten einstufen (ein Beispiel ist beigefügt). Wir möchten die zahlreichen Anfragen der Vereine und auch einzelner Mitglieder von Segelvereinen gerne beantworten und hoffen auf eine Einschätzung der rechtlichen Lage ihrerseits.

Wir bitten Sie daher nochmals, bei Ihren div. Gesprächen mit der Senatsverwaltung für die Wassersportler eindeutige Aussagen zur Sperrung der Wassersportanlagen und zur Nutzung der Berliner Gewässer zu erhalten.

Wir danken Ihnen an dieser Stelle für Ihren unermüdlichen Einsatz als Interessenvertreter für den Berliner Sport. Bleiben Sie bei Kräften und vor allem gesund!“

Rückantwort vom Direktor LSB, Herrn Friedhard Teuffel:

„Vielen Dank für Ihr Schreiben. So klar Sie Ihre Fragen formuliert haben, so ungewiss ist im Moment leider die Auslegung der Rechtsverordnung des Berliner Senats. Daher ist das hier auch nur eine Zwischenmeldung von uns.

Die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Kunze zur Allgemeinverfügung lässt sich jedenfalls nicht ohne Weiteres auf die Berliner Situation übertragen. Die Berliner Verordnung vom 22.03.2020 spricht in § 4 Absatz 1 ausdrücklich von der „Untersagung des Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Solarien u. ä.“. Anders als in der Allgemeinverfügung geht es nicht um die Begriffe „Sperrung“ oder „Schließung“. Daher kommt es auch nicht auf die Differenzierung der Begrifflichkeiten an.

Was uns bisher aus der Senatsverwaltung mitgeteilt wurde, ist es auch unerheblich, ob die Anlage in Vereins-/ Privateigentum steht, es geht um das Sporttreiben als solches. Was nun wirklich mit Sporttreiben gemeint ist, dazu gibt es noch keine trennscharfe Auslegung. Bisher müssen wir davon ausgehen, dass schon der Zugang über das Gelände (als öffentliche oder private Sportanlage i.w.S.) auch als Einzelperson mit Boot im Zweifel als Sporttreiben zu verstehen ist.

 Ihre berechtigten Fragen sind für uns ein weiterer Anlass, um bei der Senatsverwaltung auf eine Klarstellung zu drängen. So bald wir mehr erfahren haben, ob offiziell oder informell, melden wir uns wieder bei Ihnen.

Auch für Sie alles Gute in dieser Zeit der Einschränkungen und des Sichgeduldenmüssens!

Herzliche Grüße, Friedhard Teuffel, Direktor

 

Unverändert ist der LSB mit der Senatsverwaltung im Gespräch und wird auch diese Anliegen mit dem Staatssekretär, Herrn Aleksander Dzembritzki, erörtern.

Zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen wir unverändert den Vorständen unserer Mitgliedsvereine den Sportbetrieb in den Vereinen zu untersagen und ggf. auch mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Die Polizei kontrolliert vom Wasser aus und zumindest ein Verein ist wegen seines Abslippens angezeigt worden. Ein Verstoß gegen die Verordnung des Senats kann hohe Bußgelder bis zu Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Das möchte mit Sicherheit kein Vereinsmitglied mit seinem persönlichen Verhalten erreichen.

 

Unverändert richten wir an alle Seglerinnen und Segler die Bitte:

Seien Sie solidarisch und akzeptieren Sie die Entscheidungen Ihres Vorstandes. Sobald uns von der Senatsverwaltung Änderungen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich sofort informieren.

Denken Sie bitte daran, dass es auch eine Zeit nach Corona geben wird. Dann wird wieder Frieden in den Vereinen einziehen, aber nur, wenn das Verhältnis zwischen Vorstand und Mitgliedern in der Corona-Zeit nicht völlig zerrüttet wurde. Die ehrenamtlichen Kräfte in den Vereinen haben weder den Virus noch die damit einhergehenden Beschränkungen zu verantworten, sie sind aber dazu verdammt, die Verbote ohne Ausnahme umzusetzen.
Machen Sie es Ihren Vorständen bitte nicht so schwer, demnächst sind Sie wieder froh, wenn Sie Mitglieder für die Ausübung eines Ehrenamtes gefunden haben.

 

Bleiben Sie stark!
Berliner Segler-Verband e.V.

Reiner Quandt
Präsident

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