Corona XII

26.06.2020 16:50

Liebe Vereinsvorsitzende, liebe Seglerinnen, liebe Segler,

seit einiger Zeit konnten wir Ihnen keine weiteren positiven Veränderungen für den Sportbetrieb mitteilen. Die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung sind langwierig. Nach den ersten Lockerungen wurden erste Erfahrungen ausgewertet.

Wir haben gegenüber dem LSB und der Senatsverwaltung auf zahlreiche Ungleichbehandlungen zwischen öffentlichen Anlagen und ausgewiesenen Sportanlagen hingewiesen. In Vereinen einiger Reviere dürfen bisher keine Übernachtungen in den Sportanlagen oder auf den Booten erfolgen. Im Gegensatz zu einigen anderen Sportarten waren die Sportanlagen im Wassersport ausschließlich zur Entnahme der Sportgeräte freigegeben.

Dem Rudersport wurde die Möglichkeit eröffnet, das Abstandsgebot von 1,5 m im Sportbetrieb geringfügig zu unterschreiten. Diese Möglichkeit wurde mit Schreiben von der Senatsverwaltung vom 23. Juni 2020 zurückgezogen und gilt dementsprechend nicht mehr adäquat für den Segelsport!

Neue Veröffentlichungen der Senatsverwaltung sowie des LSB vom 25. Juni 2020 schaffen in einigen Punkten Klarheit:

Die Senatsverwaltung des Inneren schreibt: „Wie Sie wissen, hat die Senatsverwaltung gegenüber den Bezirken keinerlei Weisungs- und Durchgriffszuständigkeit im Sport“. Das bedeutet, dass jedes Bezirksamt ermächtigt ist, für seinen Bezirk die Corona-Verordnungen nach eigenem Ermessen für Sportvereine zu ändern. Dies wurde bereits von dem Präsidenten des LSB, Herrn Thomas Härtel, scharf kritisiert: „Die verschiedenen Berliner Verwaltungen vom Senat bis hin zur Bezirksebene legen sehr unterschiedlich die bisherige Eindämmungsverordnung aus und sorgen damit zunehmend für Kopfschütteln“.

Am 23. Juni 2020 wurde in der Senatsverwaltung die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese löst die aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung am 27. Juni 2020 ab. Wir orientieren uns mit diesem Corona-XII an der Pressemitteilung vom 23. Juni 2020.

Im Vordergrund stehen jetzt die weiter geltenden Grundregeln: Wo immer möglich muss man 1,5 Meter Abstand halten zu Menschen, mit denen man nicht zusammen lebt. (Pressemitteilung 23.06.2020 SenInn)

In der neuen Infektionsschutzverordnung ist Folgendes ausdrücklich geregelt:

  •  Die Beschränkung der Personenzahl und Haushaltzugehörigkeit ist aufgehoben.
  • In geschlossenen Vereinsräumen ist der Mund- und Nasenschutz zu tragen.
  • Das Führen von Anwesenheitsdokumentationen ist unerlässlich, damit das Gesundheitsamt mögliche Kontaktpersonen schnell ansprechen kann.

Der Landessportbund ist darüber hinaus der Auffassung, dass nach einer sportlichen Aktivität auf dem Sportgelände dort auch eine Erholungspause im Freien erfolgen darf. Ferner ist der LSB der Meinung, dass einer Übernachtung auf den Booten oder dem Sportgelände unter Berücksichtigung des vom Verein erstellten Schutz- und Hygienekonzeptes sowie der Abstandsregel von 1,5 Metern nichts entgegensteht.

Beachten Sie bitte ab dem 27. Juni 2020, bei allen Freigaben und Entscheidungen im Verein, die jetzt erlassene SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung der Senatsverwaltung bzw. die zusätzlichen Hinweise und Freigaben der Sportämter aus den jeweiligen Stadtbezirken. Anbei für Sie zur Information die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Stand 26. Juni 2020. Diese konnte uns von unserem stellvertretenden Vorsitzenden kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

Sportspezifische Fragen müssen innerhalb des Vereinsvorstandes geklärt werden.

Sowohl der LSB wie auch alle anderen Institutionen können nur Empfehlungen entsprechend der Gesetzeslage geben.

Auf der Seite vom LSB erhalten sie täglich Informationen für die Vereinsarbeit unter folgendem Link https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Vorständen, Jugendobleuten, Trainerinnen und Trainern für die bisher geleistete ehrenamtliche Arbeit und bei allen Sportlerinnen und Sportlern für die Geduld, die Sie bisher haben aufbringen müssen.

Bleiben Sie fit und gesund und genießen Sie die geschaffenen Möglichkeiten!

 

Ihr Reiner Quandt

Präsident

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